{"id":20,"date":"2014-04-07T12:12:04","date_gmt":"2014-04-07T10:12:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pa-borgmann.de\/?page_id=20"},"modified":"2019-08-26T08:37:57","modified_gmt":"2019-08-26T06:37:57","slug":"referenzen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.mgv-eintracht-spellen.de\/?page_id=20","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des MGV \u201eEintracht\u201c Spellen<\/strong><\/p>\n<p>Gegr\u00fcndet 1920<\/p>\n<p>Mitglied des Deutschen S\u00e4ngerbundes (Vereinsnummer: 196403000)<\/p>\n<p><strong><u>1. Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen <strong>M\u00e4nnergesangverein \u201cEintracht\u201c Spellen<\/strong>. Er hat seinen Sitz in Spellen, Stadt Voerde. Er soll ins Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen werden und tr\u00e4gt dann den Zusatz e.V.<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong><u>2.\u00a0 Zweck des Vereins:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist der Chorgesang. Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen verwirklicht:<\/p>\n<ul>\n<li>Durch regelm\u00e4\u00dfige Proben bereitet sich der Chor auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor. Er stellt sich damit in den Dienst der \u00d6ffentlichkeit.<\/li>\n<li>Die Erf\u00fcllung des Vereinszwecks geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><u>3. Gemeinn\u00fctzigkeit:<\/u><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><u>4. Verbandsmitgliedschaften:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist Mitglied<\/p>\n<ul>\n<li>im S\u00e4ngerkreis Wesel<\/li>\n<li>in der B\u00fcrgerinteressengemeinschaft Spellen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein erkennt die Satzungen und Ordnungen dieser B\u00fcnde und Verb\u00e4nde als verbindlich an.<\/p>\n<p><strong><u>5.\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Beitrittserkl\u00e4rung) beim Vorstand einzureichen. Mit Abgabe der Beitrittserkl\u00e4rung erkennt der Antragsteller die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit<\/p>\n<p>Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein.<\/p>\n<p>Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begr\u00fcndung und ist mit Rechtsmitteln nicht angreifbar.<\/p>\n<p><strong><u>6.\u00a0 Arten der Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>aktiven Mitgliedern<\/li>\n<li>passiven Mitgliedern<\/li>\n<li>au\u00dferordentlichen Mitgliedern<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Ehrenmitgliedschaft wird in einer gesonderten Ehrungsordnung geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>7.\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ul>\n<li>durch Austritt (schriftliche K\u00fcndigung) des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein,<\/li>\n<li>durch Tod,<\/li>\n<li>durch Erl\u00f6schen der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen (au\u00dferordentlichen Mitgliedern)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung) erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an die Gesch\u00e4ftsadresse des Vereins. Der Austritt kann mit einer Frist von\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3 Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied<\/p>\n<ul>\n<li>grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen Satzung und Ordnungen begeht,<\/li>\n<li>in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt,<\/li>\n<li>dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten schadet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begr\u00fcndung mit einer Gegen\u00e4u\u00dferungsfrist von vier Wochen zuzuleiten. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand unter Ber\u00fccksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds \u00fcber den Antrag.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>Der Ausschlussbeschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden mittels eingeschriebenen Briefes mitzuteilen.<\/p>\n<p>Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird mit der Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.<\/p>\n<p>Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unber\u00fchrt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein herauszugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten, Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung \u00fcberzahlter Betr\u00e4ge zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>8. Pflichten der Mitglieder:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern. Die singenden Mitglieder sind gehalten, m\u00f6glichst regelm\u00e4\u00dfig an den Chorproben sowie den Veranstaltungen teilzunehmen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag zu entrichten. Gleiches gilt f\u00fcr einen von der Mitgliederversammlung beschlossenen Umlagesatz aus besonderem Anlass. Neuaufzunehmende Mitglieder verpflichten sich zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>9. Verwendung der Finanzmittel:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und andere Zuwendungen dienen ausschlie\u00dflich den beschriebenen Zwecken des Vereins.<\/p>\n<p>Einzelheiten bleiben den Regelungen einer Beitragsordnung vorbehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>10. Organe des Vereins:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<li>der Gesamtvorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u>Zu 1 Die Mitgliederversammlung:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand einzuberufen, oder, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragen.<\/p>\n<ul>\n<li>Sie ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Tagesordnung wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand durch Beschluss festgelegt.<\/li>\n<li>Eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet. Alle Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Aufl\u00f6sung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftf\u00fchrer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Feststellung, Ab\u00e4nderung und Auslegung der Satzung;<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstands;<\/li>\n<li>Wahl des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden sowie des erweiterten Vorstands, in den ungeraden Jahren alle 1. und in den geraden Jahren alle 2. Vorstandsmitglieder;<\/li>\n<li>j\u00e4hrliche Wahl eines Kassenpr\u00fcfers f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren;<\/li>\n<li>Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme des Beschlusses zur Aufl\u00f6sung des Vereins, sind mit einfacher Stimmenmehrheit g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Jedem Mitglied steht das Recht zu, Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung einzubringen. Diese Antr\u00e4ge sind bis acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begr\u00fcndet beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand einzureichen.<\/p>\n<p><strong><u>Zu 2 Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n<ul>\n<li>Der 1. Vorsitzende<\/li>\n<li>Der 2. Vorsitzende<\/li>\n<li>Der 1. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>Der 1. Kassierer<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands gemeinschaftlich vertreten.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Seine Aufgabe ist die Leitung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Er ist auch f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands haben in der Sitzung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sitzungen werden durch ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands einberufen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands sind zu protokollieren.<\/p>\n<p><strong><u>Zu 3 Der Gesamtvorstand:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Dem Gesamtvorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n<ul>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<li>Der 2. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>Der 2. Kassierer<\/li>\n<li>Der\/die Chorleiter\/in<\/li>\n<li>Der 1. Notenwart<\/li>\n<li>Der 2. Notenwart<\/li>\n<li>Der\/die 1. Beisitzer\/in<\/li>\n<li>Der\/die 2. Beisitzer\/in<\/li>\n<li>Der Ehrenvorsitzende<\/li>\n<li>Durch den Vorstand einberufene Mitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere die eigenverantwortliche Erledigung ihrer Vorstandsaufgaben.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Gesamtvorstands haben in der Sitzung des Gesamtvorstands je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sitzungen werden durch ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands einberufen. Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel der Gesamtvorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand tritt mindestens viermal pro Jahr zusammen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>11. Vereinsordnung<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt, ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand erm\u00e4chtigt, durch Beschluss nachfolgende Ordnungen zu erlassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Finanzordnung<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den Vorstand und den Gesamtvorstand<\/li>\n<li>Ehrungsordnung<\/li>\n<li>St\u00e4ndchenordnung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedsversammlung beschlie\u00dft die Beitragsordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>12. Haftung <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger, deren Verg\u00fctung den Ehrenamtsfreibetrag gem. \u00a7 3 Nr. 26a EStG im Jahr nicht \u00fcbersteigt, haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>13.\u00a0 Datenschutz im Verein:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, \u00fcbermittelt und ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht auf:<\/p>\n<ul>\n<li>Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten,<\/li>\n<li>Berichtigung \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,<\/li>\n<li>Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen l\u00e4sst,<\/li>\n<li>L\u00f6schung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzul\u00e4ssig war.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem der jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung dienenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>14.\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann ausschlie\u00dflich durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Sofern die Mitgliedsversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind im Falle der Aufl\u00f6sung die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands als die Liquidatoren des Vereins bestellt.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall des gemeinn\u00fctzigen Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr <strong>G\u00e4nsebl\u00fcmchen e. V<\/strong>. Die Zuf\u00fchrung darf nur in Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>15.\u00a0 Inkrafttreten der Satzung:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 07.05.2019 beschlossen worden und tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>Alle bisherigen Satzungen treten damit zu diesem Zeitpunkt au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>Die jeweils g\u00fcltige und aktualisierte <strong>EHRENORDNUNG<\/strong> und die <strong>ST\u00c4NDCHENORDNUNG<\/strong> finden Sie in unserer Rubrik &#8222;<a href=\"http:\/\/www.mgv-eintracht-spellen.de\/?page_id=159\">Downloads<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p>Spellen, im Mai 2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des MGV \u201eEintracht\u201c Spellen Gegr\u00fcndet 1920 Mitglied des Deutschen S\u00e4ngerbundes (Vereinsnummer: 196403000) 1. 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